Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 17.09.1991

Rechtsprechung
   BVerfG, 13.08.1991 - 1 BvR 72/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2359
BVerfG, 13.08.1991 - 1 BvR 72/91 (https://dejure.org/1991,2359)
BVerfG, Entscheidung vom 13.08.1991 - 1 BvR 72/91 (https://dejure.org/1991,2359)
BVerfG, Entscheidung vom 13. August 1991 - 1 BvR 72/91 (https://dejure.org/1991,2359)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung verspäteten Vorbringens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Zu kurze Verhandlungszeit - Nichtvernehmung von Zeugen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 299
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer

    Auszug aus BVerfG, 13.08.1991 - 1 BvR 72/91
    Ein Verstoß liegt jedoch vor, wenn eine unter Heranziehung der Grundsätze rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung erforderliche Anhörung unterblieben ist (BVerfGE 81, 264 [273]).

    Daß dann mehrere Zeugen zu vernehmen gewesen wären, stellt keinen unzumutbaren Aufwand dar (BVerfGE 81, 264 [271]).

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 99/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung von Vorbringen

    Auszug aus BVerfG, 13.08.1991 - 1 BvR 72/91
    Wäre der Termin vom 5. Dezember 1989 als "Durchlauftermin" zu qualifizieren, wäre für die Anwendung von § 296 Abs. 1 ZPO von vornherein kein Raum gewesen (BVerfGE 69, 126 [139 f.]).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 13.08.1991 - 1 BvR 72/91
    Die Nichtberücksichtigung eines als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG , wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 69, 141 [143 f.]).
  • BVerwG, 20.07.2020 - 2 B 33.20

    Anhörungsrüge betreffend die Zurruhesetzung einer Hochschulprofessorin wegen

    Schließlich gebietet der Grundsatz rechtlichen Gehörs, dass das Gericht den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. August 1991 - 1 BvR 72/91 - NJW 1992, 299; BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 53.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 213 S. 33).
  • BVerwG, 07.01.2019 - 7 B 16.18

    Verpflichtung zum Erlass von Lärmschutzmaßnahmen an einer bewohnten Straße;

    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs gebietet zudem, dass das Gericht den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (BVerfG, Beschluss vom 13. August 1991 - 1 BvR 72/91 - NJW 1992, 299; BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 53.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 213).
  • BVerwG, 16.08.2021 - 2 B 21.21

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst; außerdienstlicher Besitz

    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs gebietet, dass das Gericht den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. August 1991 - 1 BvR 72/91 - NJW 1992, 299; BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 53.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 213 S. 33 und Beschluss vom 14. Januar 2021 - 2 B 66.20 - Rn. 22).
  • BVerwG, 14.01.2021 - 2 B 66.20

    Disziplinarverfügung gegenüber einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur

    Schließlich gebietet der Grundsatz rechtlichen Gehörs, dass das Gericht den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. August 1991 - 1 BvR 72/91 - NJW 1992, 299; BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 53.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 213 S. 33).

    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs verlangt, dass das Gericht den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. August 1991 - 1 BvR 72/91 - NJW 1992, 299; BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 53.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 213 S. 33).

  • BVerwG, 25.09.2018 - 2 B 60.18

    Begründetheit einer Anhörungsrüge bei Geltendmachtung einer unzureichenden

    Schließlich gebietet der Grundsatz rechtlichen Gehörs, dass das Gericht den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (BVerfG, Beschluss vom 13. August 1991 - 1 BvR 72/91 - NJW 1992, 299; BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 53.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 213 S. 33).
  • OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 3 U 87/06

    Anfechtbarkeit von Scheinurteilen; Anwendung der Verspätungsvorschriften bei

    a) Für die Anwendung des § 296 Abs. 1 ZPO bleibt bei sogenannten "Durchlaufterminen" von vornherein kein Raum (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.08.1991 -I BvR 72/91 = NJW 1992, 299, 300 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.07.2019 - 2 B 4.19

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Verschiebung der Zahlung der

    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs gebietet auch, dass das Gericht den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (stRspr, vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 13. August 1991 - 1 BvR 72/91 - NJW 1992, 299; BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 53.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 213 S. 33).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.1999 - 9 A 612/99

    Anforderungen an die Substantiierung des Abweichens einer

    vgl. BVerfG, Beschluß vom 13. August 1991 - 1 BvR 72/91 -, NJW 1992, 299.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - A 13 S 2638/94

    Ablehnung eines Beweisantrages in einem Asylrechtsstreit - eigene Sachkunde des

    Durch die Ablehnung eines (Hilfs-)Beweisantrages wird das rechtliche Gehör nur dann vorenthalten, wenn diese Entscheidung im Prozeßrecht keine Stütze findet, d.h. wenn aus den angegebenen Gründen ein Beweisantrag schlechthin nicht abgelehnt werden darf (BVerfG, Beschl. v. 30.1.1985, BVerfGE 69, 141/143; Beschl. v. 13.8.1991, NJW 1992, 299; ständige Rechtsprechung des Senats, z.B.: Beschl. v. 5.5.1994 - A 13 S 703/94 - u. v. 13.6.1994 - A 13 S 958/94 -).
  • LG München I, 24.09.2008 - 21 O 21732/07

    Zurückweisung des Parteivorbringens wegen Verspätung bei Eingang der

    Der von der Rechtsprechung als Missbrauch der Präklusionsvorschriften behandelte Ausnahmefall, dass es sich bei dem frühen ersten Termin erkennbar nur um einen sog. "Durchlauftermin" handelte (vgl. BGH NJW 1983, 575, 577; BVerfG NJW 1985, 1149; NJW 1992, 299, 300), ist vorliegend nicht gegeben: Dies folgt bereits aus dem verbleibenden Zeitraum zwischen dem Ablauf der Klageerwiderungsfrist und dem frühen ersten Termin von ca. fünf Monaten, in welchem eine zur Streitentscheidung geeignete Verfahrensvorbereitung ohne weitere möglich gewesen wäre.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.1998 - 9 A 4328/98

    Berufung wegen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Asylverfahren;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.1996 - 9 A 5922/95
  • OLG Dresden, 29.11.1993 - 2 U 1011/93

    Schutzzweck der Pflicht zur Veröffentlichung des Beschlusses über die Eröffnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2004 - 11 A 2755/03

    D (A), Berufungszulassungsantrag, Rechtliches Gehör, Beweisantrag, Ablehnung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2001 - 9 A 3472/01
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.1998 - 9 A 4563/98

    Verwaltungsprozessrechtliche Voraussetzungen einer Verletzung des rechtlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2005 - 11 A 4346/04

    D (A), Verfahrensrecht, Berufungszulassungsantrag, Grundsätzliche Bedeutung,

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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.09.1991 - 1 BvR 766/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2658
BVerfG, 17.09.1991 - 1 BvR 766/90 (https://dejure.org/1991,2658)
BVerfG, Entscheidung vom 17.09.1991 - 1 BvR 766/90 (https://dejure.org/1991,2658)
BVerfG, Entscheidung vom 17. September 1991 - 1 BvR 766/90 (https://dejure.org/1991,2658)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1355 Abs. 2 S. 1, S. 2; GG Art. 3 Abs. 2
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Namensrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtschutzbedürfnis Verfassungsbeschwerde - Überprüfung - Zulässigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 299
  • NVwZ 1992, 259 (Ls.)
  • FamRZ 1992, 41
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86

    Ehenamen

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1991 - 1 BvR 766/90
    Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hält die Verfassungsbeschwerde für unzulässig, weil ein Rechtsschutzbedürfnis nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 1991 (NJW 1991, S. 1602 ) nicht mehr bestehe.

    Die von ihnen angestrebte verfassungsgerichtliche Prüfung des § 1355 Abs. 2 S. 2 BGB hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 5. März 1991 (NJW 1991, S. 1602 ) vorgenommen.

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1991 - 1 BvR 766/90
    1. Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, daß ein Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder zumindest für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben ist (vgl. BVerfGE 33, 247 [253]; 81, 138 [140] m.w.N. ).

    Die Belastung mit den Kosten des Ausgangsverfahrens reicht allein nicht aus, um ein Rechtsschutzbedürfnis fortbestehen zu lassen (vgl. BVerfGE 33, 247 [255 f.]).

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1991 - 1 BvR 766/90
    1. Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, daß ein Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder zumindest für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben ist (vgl. BVerfGE 33, 247 [253]; 81, 138 [140] m.w.N. ).
  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78

    Hausarbeitstag

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1991 - 1 BvR 766/90
    Anders als in den Fällen, in denen das Bundesverfassungsgericht bisher die Aufhebung höchstrichterlicher Entscheidungen für geboten erachtet hat, wenn es eine Norm für verfassungswidrig erklärte (vgl. BVerfGE 15, 46 [76]; 52, 369 [379] m.w.N. ), läßt sich hier ausschließen, daß eine Identität des Streitgegenstandes bejaht und den Beschwerdeführern die spätere Namensänderung verwehrt werden könnte; denn die vom Gesetzgeber zu ermöglichende neue Namensbestimmung und deren Auswirkungen auf die Eintragungen in den Personenstandsbüchern bilden gegenüber den auf den Berichtigungsantrag hin ergangenen Entscheidungen offensichtlich einen neuen Sachverhalt.
  • BVerfG, 06.11.1962 - 2 BvR 151/60

    Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Nichtaufnahme bestimmter Personen in das

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1991 - 1 BvR 766/90
    Anders als in den Fällen, in denen das Bundesverfassungsgericht bisher die Aufhebung höchstrichterlicher Entscheidungen für geboten erachtet hat, wenn es eine Norm für verfassungswidrig erklärte (vgl. BVerfGE 15, 46 [76]; 52, 369 [379] m.w.N. ), läßt sich hier ausschließen, daß eine Identität des Streitgegenstandes bejaht und den Beschwerdeführern die spätere Namensänderung verwehrt werden könnte; denn die vom Gesetzgeber zu ermöglichende neue Namensbestimmung und deren Auswirkungen auf die Eintragungen in den Personenstandsbüchern bilden gegenüber den auf den Berichtigungsantrag hin ergangenen Entscheidungen offensichtlich einen neuen Sachverhalt.
  • BVerfG, 23.07.2015 - 2 BvR 48/15

    Eilrechtsschutz gegen die Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere

    Bei der hier zu treffenden Billigkeitsentscheidung (vgl. BVerfGE 89, 91 ; BVerfGK 11, 361 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 1991 - 1 BvR 766/90 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. September 1995 - 1 BvR 1401/94 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 1995 - 1 BvR 1001/88 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2009 - 1 BvR 572/08 -, juris, Rn. 7) ist zu berücksichtigen, dass die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zulässig war und Aussicht auf Erfolg hatte.
  • BVerfG, 11.12.2013 - 2 BvR 1373/12

    Strafvollzug (Antrag auf Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt;

    Bei der hier zu treffenden Billigkeitsentscheidung (vgl. BVerfGE 89, 91 ; BVerfGK 11, 361 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 1991 - 1 BvR 766/90 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. September 1995 - 1 BvR 1401/94 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 1995 - 1 BvR 1001/88 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2009 - 1 BvR 572/08 -, juris, Rn. 7) ist zu berücksichtigen, dass die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zulässig war und Aussicht auf Erfolg hatte.
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